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Anreise mit dem Auto
Wer die Reise nach Marokko mit dem Auto
antritt, braucht viel Zeit. Die Fahrt führt über Frankreich in den Süden
Spaniens, wo von Algeciras aus mehrmals am Tag Fährschiffe nach Ceuta
und Tanger übersetzen.
Der deutsche Führerschein wird
anerkannt. Es besteht Anschnallpflicht und absoluter Alkoholverbot für
Autofahrer.
Fährverbindungen
von Europa
Tanger - Algeciras 8.30 Uhr; 13.30
Uhr; 22.30 Uhr
Algeciras - Tanger 6.00 Uhr; 15.30 Uhr; 20.00 Uhr
Bevor Sie unnötiges Geld
vertelefonieren, um
Fahrverbindungen in Europa herauszufinden:
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Mit dem
Europa-Bus
Europa-Buslinien verkehren von
verschiedenen deutschen Städten über Barcelona nach Málaga. Auskunft
bei der Deutschen Touring-Gesellschaft, Am Römerhof 17, 60486
Frankfurt, Tel. 069/790 30. Die einfache Fahrt kostet um die 140 Euro
und dauert etwa 40 Stunden.
Mit der Bahn
Es verkehren von den größeren europäischen
Städten täglich Züge in Richtung Marokko. Am schnellsten kann man mit
dem Zug von Frankfurt oder Köln aus über Paris und Madrid nach
Algeciras fahren. Der Fahrpreis für die einfache Bahnfahrt
Frankfurt-Casablanca beträgt etwa 300 Euro. Die Fahrt dauert rund
60 Stunden.
Einreisebestimmungen
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen
für einen Aufenthalt in Marokko bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei der
Einreise muss der Reisepass noch 6 Monate gültig sein. Autofahrer benötigen
die Grüne Versicherungskarte mit dem Vermerk „Gültig für
Marokko“.
Sie bekommen bei Ihrer Einreise (wenn Sie im selben Jahr noch nicht in
Marokko waren) eine sechsmonatige Zollgenehmigung für Ihr Auto. Da Ihre
persönliche Aufenthaltsgenehmigung (Stempel im Reisepass) nur für 3
Monate gilt, sollten Sie sich frühzeitig um eine Verlängerung kümmern,
wenn Sie länger als 3 Monate im Land bleiben möchten. Wir empfehlen
Ihnen, sich hierzu an eine Polizeistelle (beispielsweise das
Kommissariat Essaouira) zu wenden, wo dies in der Regel problemlos möglich
ist. Die häufig vorgeschlagene Lösung, einige Tage aus Marokko
auszureisen, um mit neuer Aufenthaltsgenehmigung zurückzukehren, ist
umständlicher und kann zu unvorhergesehenen Problemen führen; sei es,
dass die eigentlich noch gültige Zollgenehmigung für das Auto
einbehalten und für nichtig erklärt wird, sei es, dass der Grenzbeamte
die Wiedereinreise gänzlich verweigert.
Zollbestimmungen
Ein- und ausführen dürfen Sie Zollfrei:
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Tabak
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250g Tabak |
Kaffee/Tee
500g Kaffee oder
200g Kaffeeauszüge oder
100g Tee oder
40g Teeauszüge |
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Alkohol
1 Liter über 22% oder
2 Liter unter 22%
+ 2 Liter Wein |
50g
Parfum oder 0,25L Eau de Toilette
Reisesouvenirs im Wert von bis zu 150 € |
Weitere Bestimmungen in Kürze.
Autovermietungen
Der deutsche Führerschein wird
anerkannt. Es besteht Anschnallpflicht und absoluter Alkoholverbot für
Autofahrer.
---> zu
Mietwagen
in Marokko
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